Mieter können Geld zurückfordern.
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen in der Wohnung auf seine Kosten durchgeführt, kann er die Kosten unter Umständen vom Vermieter erstattet verlangen.
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen in der Wohnung auf seine Kosten durchgeführt, kann er die Kosten unter Umständen vom Vermieter erstattet verlangen.
Der Mieter hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Vermieter, wenn er bei Auszug aus der Wohnung die Schönheitsreparaturen durchführt. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden. Der Anspruch setzt zunächst…