Nicht jede Lärmbelästigung ist gleich ein Mangel an der Wohnung, welche den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
Erhöht sich während der Mietzeit die Lärmbelastung der Wohnung, liegt darin nicht stets ein Mangel.
Erhöht sich während der Mietzeit die Lärmbelastung der Wohnung, liegt darin nicht stets ein Mangel.