Mieter haben gegen ihren früheren Vermieter keinen Anspruch auf Ausstellung einer sog. „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“.
Viele Vermieter verlangen von potentiellen Mietern eine sog. „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“.
Viele Vermieter verlangen von potentiellen Mietern eine sog. „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“.