Drastische Steigerung der Betriebskosten – Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
Sind einzelne Positionen der Betriebskostenabrechnung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, ist der Vermieter in der Pflicht
Sind einzelne Positionen der Betriebskostenabrechnung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, ist der Vermieter in der Pflicht