Farbwahlklausel im Mietvertrag: „Weißen der Decken und Oberwände“
Eine Klausel über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, die den Mieter zum „Weißen der Decken und Oberwände …“verpflichtet ist unwirksam.
Eine Klausel über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, die den Mieter zum „Weißen der Decken und Oberwände …“verpflichtet ist unwirksam.
Der Sachverhalt ist folgendermaßen:
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen in der Wohnung auf seine Kosten durchgeführt, kann er die Kosten unter Umständen vom Vermieter erstattet verlangen.
Mit dem Zuschlag im Rahmen der Zwangsversteigerung erwirbt der neue Vermieter die Immobilie. Der Erwerber tritt in sämtliche Rechtsverhältnisse an und mit der Immobilie ein.
wenn Mittel aus öffentlicher Förderung nicht berücksichtigt worden sind.
Wenn ein Genossenschaftsmitglied aus seiner Wohnungsgenossenschaft austritt, rechnet es meistens nicht mit negativen Folgen. Das ausgeschiedene Mitglied geht davon aus, die geleisteten Beträge auf die Genossenschaftsanteile zurückzubekommen.
Der Mieter hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Vermieter, wenn er bei Auszug aus der Wohnung die Schönheitsreparaturen durchführt. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden. Der Anspruch setzt zunächst…
Ist jeder Kündigungsausschluss in einem Mietvertrag unwirksam? Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) haben für Unklarheiten gesorgt.
Was passiert bei von Jahr zu Jahr wechselnden Flächenangaben in Betriebskostenabrechnungen?
Betriebskosten: Der Vermieter kann die ihm im Abrechnungszeitraum tatsächlich entstandenen Kosten bei der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen,