Ein Hausverbot gegen den Besucher eines Wohnungseigentümers ist nicht von der Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt, welche sich aus dem Hausrecht ableitet.
Ein Hausverbot gegen den Besucher eines Wohnungseigentümers ist nicht von der Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt, welche sich aus dem Hausrecht ableitet.