Wichtig für Mieter und Vermieter: Bis 31.12. muss die Nebenkostenabrechnung zugegangen sein!
Bis zum 31.12.2008 muss spätestens die Nebenkostenabrechnung über 2007 vorliegen, wenn als Abrechnungszeitraum
Bis zum 31.12.2008 muss spätestens die Nebenkostenabrechnung über 2007 vorliegen, wenn als Abrechnungszeitraum
Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung- und Entsorgung, wenn bereits ein Vertrag zwischen dem Mieter des Grundstücks und dem Versorger besteht [BGH Urt. v. 10.10.2008 zu Az. VIII…
Das Gesetz über die Änderung der Heizkostenverordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt zum 1.1.2009 in Kraft.