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Vgl. BGH Urteil vom 21.10.2009 zu Az. VIII ZR 64/09.
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Eine Rente aus eigener Versicherung (z.B. Regelaltersrente) wird nur auf Antrag gewährt (§ 99 SGB VI); sie kommt nicht etwa automatisch.
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Der Fall liegt folgendermaßen:
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Der Vorteil: Bei der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner bezahlt die gesetzliche Rentenversicherung den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
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Die Betriebskostenabrechnung stellt eine Auflistung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten dar, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung, BetrKV).
