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Sind einzelne Positionen der Betriebskostenabrechnung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, ist der Vermieter in der Pflicht
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Ob oder ob nicht regelt der Mietvertrag oder die mit dem Mietvertrag vereinbarte Hausordnung. In der Praxis
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Bis zum 31.12.2008 muss spätestens die Nebenkostenabrechnung über 2007 vorliegen, wenn als Abrechnungszeitraum
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Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung- und Entsorgung, wenn bereits ein Vertrag zwischen dem Mieter des Grundstücks und dem Versorger besteht [BGH Urt. v. 10.10.2008 zu Az. VIII ZR 293/07].
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Das Gesetz über die Änderung der Heizkostenverordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt zum 1.1.2009 in Kraft.
